UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Reise Geschäftsvertrag

1.1. Balcok Travel Agency GmbH, 45326 Essen tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Hajj und Umra (nachfolgend “ Mekka Reise“)auf.

1.2. Durch das vollständige Ausfüllen und Zusenden des Anmeldeformulars beauftragen Sie die Balcok Travel Agency GmbH mit der Durchführung der Mekka Reise in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, die von einem Dritten (nachfolgend „Reiseanbietern“ genannt) (z.B. Versicherung, Flug, Hotel) erbracht wird, zu besorgen. Zwischen der Balcok Travel Agency GmbH und Ihnen kommt nach Abschluss des Reisevertrages ein wirksamer Geschäftsvertrag zustande. Sie sind an Ihren Auftrag gebunden.

1.3. Jede Buchung die Sie vornehmen, stellt ein Angebot zum Abschluss eines jeweiligen Reiseanbieters hinsichtlich der von Ihnen ausgewählten Reiseleistungen dar.

2. Zahlung

2.1. Soweit Balcok Travel Agency GmbH gebuchte oder stornierte Reiseleistung in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.

2.2. Der Einzug des Reisepreises für die gesamte Mekka Reise (inkl.Flug und Hotelkosten) wurde mit den Reiseanbietern vereinbart: Beginnt die Reise innerhalb von 45 Kalendertagen, wird der Reisepreis in voller Höhe zur Zahlung fällig. Sofern der Reisebeginn mehr als 45 Kalendertage beträgt, besteht wahlweise neben der Einmalzahlung auch die Alternative zur Teilzahlung. Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird im Falle der Teilzahlung eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restbetrag ist in 30 Kalendertagen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald die Anzahlung und Restpreis vollständig eingegangen sind. Die Erbringung aller gebuchten Leistungen ist bei Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages fällig. Die vom Reisenden geleistete Anzahlung ist gemäß § 651 a-m BGB gegen Insolvenz versichert.

2.3. Sofern fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig beglichen werden, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich nach den Stornoregeln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters.

2.4. Erfolgt die Bezahlung im Wege einer Abbuchung von einem Konto und folgt diese aufgrund des Verschuldens des Kontoinhabers in einer Rückbelastung, werden damit verbundene Zusatzkosten dem Kunden weiterbelastet.

3. Leistung

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem bei Vertragsschlussgültigen Prospekt sowie der Reisebestätigung und eventuell vereinbarten Sonderwünsche. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle älteren Publikationen übergleichlautende Reiseziele an Bedeutung.

3.2. Die Balcok Travel Agency Travel GmbH macht darauf aufmerksam, dass die Leistungsträger wie Hotels, Fluggesellschaften nicht von uns bevollmächtigt sind, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibungen oder der Buchungsbestätigungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Die Balcok Travel Agency GmbH behält sich vor Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages in die Wege zu leiten, die für den Reisenden zumutbar sind oder auf sachlich berechtigten Gründen beruhen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nach Vertragsschluss erforderlich werden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.2. Im Falle einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Flughafen- oder Sicherheitsgebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ist die „Balcok Travel Agency GmbH“ berechtigt, den Reisepreis um den Betrag zu erhöhen, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der eingetreten Kostensteigerung auf alle von dieser betroffenen Einzelreisen ergibt. Zu einer solchen Preiserhöhung ist die Balcok Travel Agency nur dann berechtigt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als zwei Monate liegen und die Preiserhöhungsmitteilung spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin beim Reisenden eingeht.

5. Allgemeine Beförderungsbedingungen

5.1. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Balcok Travel Agency GmbH nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Flüge und des jeweiligen Reiseanbieters berechtigt und verpfichtet ist. Sollte diese Leistung noch verfügbar sein und kommt ein Vertrag zwischen der Balcok Travel Agency GmbH und Ihnen zustande, so sind zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters Bestandteil dieses Vertrages.

5.2. Der Pilger trägt die alleinige Verantwortung Check- in Zeiten, Termine Hin- und Rücküge und alle Angelegenheiten betreffend der Vorgaben der Fluggesellschaften und anderer Anbieter einzuhalten.Bei Auslandsfügen sollten Sie sich mindestens 4 Stunden vor Abflug im Flughafen im Check- in Bereich aufhalten. Bei Inlandsfügen sollten Sie mindestens eine Stunde vor Abfug eingecheckt haben. Das verspätete Erscheinen gilt als Nichterscheinen und begründet keinen Vergütungsanspruch der Kosten.

5.3. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.4. Soweit der Pilger die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleitungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ergeben sich daraus keinerlei Vergütungsansprüche.

5.5. Die Gepäckbeförderungsbedingungen werden von der jeweiligen Fluggesellschaft vorgegeben und variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Nähere Informationen zu zulässigem Reise und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepficht und wichtigen Angaben zur Gepäckbeförderung entnehmen Sie der Webseite der befördernden Fluggesellschaft.

5.6. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem ausführenden Luftfrachtführer am Zielfughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadensprotokolls zu erfolgen. Bei Gepäckschaden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Pilger unverzüglich nach Entdeckung des Schadens jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen.

6. Stornogebühren, Umbuchungen

6.1. Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.

6.2. Im Falle des Rücktritts und der damit verbunden Stornierung gelten folgende Stornogebühren für den Reisenden:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises

bis 15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises

ab 7. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises

Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittsschaden geltend zu machen.

6.3. Wir berechnen keine Stornogebühren, wenn der Rücktritt aufgrund einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf v.H. oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erklärt wird.

6.4. Bei jeder Umbuchung und/oder Stornierung sind Sie verpflichtet, Ihr Verlangen nach Umbuchung und/oder Stornierung der Reise gegenüber Balcok Travel Agency GmbH schriftlich geltend zu machen.

6.5. Sollten Sie endgültig vom Vertrag zurücktreten, richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.6. Balcok Travel Agency GmbH behält sich das Recht vor, nach Buchungsabschluss für gewünschte Änderungen (z.B. Umbuchung, Stornierung, Rücktritt, Namensänderung) eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro pro Auftrag neben den Gebühren der jeweiligen Reiseanbieter, zu erheben.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Hinsichtlich der einzelnen Angaben zur Mekka-Reise ist Balcok Travel Agency GmbH auf die Informationen von den jeweiligen Leistungsanbietern angewiesen. Balcok Travel Agency GmbH hat in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtig,- Vollständigkeit oder Aktualität hin zu überprüfen. Balcok Travel Agency GmbH gibt daher Ihnen gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen. Selbiges gilt für alle weiteren Informationen, welche auf den Webseiten angeführt sind und von sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden.

7.2. Balcok Travel Agency GmbH haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Reise.

7.3. Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der Vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise nur gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

7.4. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pfichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in einem Jahr. Alle anderen Ansprüche aus Reisevertrag, die auf einer fahrlässigen Pfichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pfichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.

7.5. Im Falle einer groben Fahrlässigkeit, die nicht Körperschäden sind, ist die Gesamthaftung von Balcok Travel Agency GmbH auf den Wert der gebuchten Reise beschränkt.

7.6. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch aus Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch Balcok Travel Agency GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf beruhen.

7.7. Balcok Travel Agency GmbH haftet nicht für Störungen oder Mängeln der Fremdleistungen, die am Reiseziel auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist. Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme.

8. Höhere Gewalt

8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag nach § 615 j BGB kündigen. Sofern der Vertrag gekündigt wird, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Pfichten des Reisenden

9.1. Die Balcok Travel Agency GmbH ist nicht zur Entgegennahme von Mängeln bezüglich der Reiseanbieter berechtigt und verpfichtet. Derartige Rügen sind unverzüglich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen.

10. Abtretung

10.1. Eine Abtretung aller Ansprüche eines Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise- gleich aus welchem Rechtsgrund- an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche durch Dritte ist ausgeschlossen.

11. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

11.1. Erhält die Balcok Travel Agency GmbH vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person liegenden Gründe, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten.

Wenn der Reisende trotz entsprechende Abmahnungen sich derart vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung der Reise bis zur vereinbarten Beendigung mit ihm unzumutbar ist oder sonst vertragswidrig ist, kann die Balcok Travel Agency GmbH unverzüglich, ohne Einhaltung einer Frist, das Vertragsverhältnis kündigen. Die Balcok Travel Agency GmbH behält dabei den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Entstandene Mehrkosten, die für den Rücktransport anfallen, trägt der Reisende selbst.

12. Spezielle Beförderungsbestimmungen

12.1. Schwangere müssen vor Reiseantritt eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem behandelnden Arzt vorlegen. Des Weiteren wird empfohlen sich bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen sich zu informieren. In den meisten Fällen wird die Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.

13. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

13.1. Grundsätzlich ist der Reisende selbst verantwortlich, dass die zur Durchführung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Für Hinweise hinsichtlich Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen in Ihrem Reiseziel nehmen wir an, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Die Balcok Travel Agency GmbH informiert alle deutschen Reisende über die erforderlichen Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten wie Impfungen und Atteste, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Ausländische Staatsbürger wenden Sie sich in dieser Hinsicht an die für Sie zuständige Botschaft oder das für Sie zuständige Konsulat. Auf Grund der Tatsache, dass Balcok Reisen GmbH hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Behörden und/oder Reiseanbieter) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt Balcok Travel Agency GmbH keinerlei Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Richtig-, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von Balcok Travel Agency GmbH ist insoweit ausgeschlossen.

14. Reiseunterlagen

14.1. Grundsätzlich werden alle Reiseunterlagen am Reisetag am Flughafen ausgehändigt. Folgende Ausnahme ist jedoch zu berücksichtigen: Die Zustellung von Reiseunterlagen in und außerhalb Deutschlands erfolgt ausschließlich per kostenpflichtigem Kurierdienst. Das Entgelt für den Kurierdienst wird dem Kunden zzgl. zum Reisepreis berechnet.

15. Spezielle

15.1. Die Balcok Travel Agency GmbH erhebt die Daten des Reisenden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Zwecken der Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Die personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

16. Spezielle

16.1. Gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 ist die Balcok Travel Agency GmbH verpfichtet bei der Buchung die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens den Reisenden mitzuteilen. Sofern zum Zeitpunkt der Buchung die Fluggesellschaft noch nicht feststeht,besteht die Pficht diejenigen Fluggesellschaft zu benennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird. Erfolgt ein Wechsel der Fluggesellschaft, wird der Reisende unverzüglich von der Gegebenheit in Kenntnis gesetzt. Die Liste (sog. Black List) der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann jederzeit unter air-ban.europa.eu eingesehen werden.

17. Spezielle

17.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Balcok Travel Agency GmbH unterliegt aktuellen dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufeute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss ihren Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Gerichtsstand der Sitz der Balcok Travel Agency GmbH Essen vereinbart.

18. Spezielle

18.1. Die Balcok Travel Agency GmbH behält sich das Recht vor jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit zukünftiger Wirkung zu ändern, ohne dass eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Internetpräsenz wird die neuste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und der Balcok Travel Agency GmbH bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzt alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen.

19. Spezielle

19.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich anzuzeigen und gelten nur wenn eine diese schriftlich von der Balcok Travel Agency GmbH bestätigt werden. Die Balcok Travel Agency GmbH ist bemüht Sonderwünsche bei der Zimmerverteilung einzuhalten. In einigen Fällen können aufgrund von organisatorischen und örtlichen Gegebenheiten die Sonderwünsche nicht eingehalten werden.

20. Spezielle

20.1. Balcok Travel Agency GmbH bietet im Rahmen einer Mekka Reise vor Reisebeginn eine ausführliche Einführungsveranstaltung an. Die Seminartermine und Örtlichkeiten werden Ihnen sowohl auf der Internetpräsenz als auch schriftlich per Post mittgeteilt. Es wird empfohlen an den Seminaren teilzunehmen.

21. Spezielle

21.1. Der Abschluss einer Reiserücktritts – und Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen. Mit der Reiserücktrittversicherung sorgen Sie finanziell für den Fall, dass eine gebuchte und teilweise bereits bezahlte Mekka- Reise nicht angetreten werden kann. Der Versicherungsschutz endet mit dem Beginn der Reise. Mit der Auslandskrankenversicherung können Sie sich gegen Risiken absichern, die durch eine plötzlich auftretende Erkrankung während der Mekka-Reise entstehen. Die Versicherung gilt für die Dauer der Reise. Auf Wunsch können Sie bei der Buchung über die Balcok Travel Agency GmbH eine derartige Versicherung erwerben.

22. Salvatorische Klausel

22.1. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gesamten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt im Übrigen unberührt